24.09.2015

"Werdenfelser Weg" als Alternative zur Fixierung von Heimbewohnern und Patienten

Mitbegründer Dr. jur. Sebastian Kirsch bringt Seminarteilnehmern Konzept näher


V. l. n. r.: Marius Marczik, Bernd Meißnest,
Richterin Desirée Wilkening, Dr. jur. Sebastian Kirsch
Gemeinsam mit dem Amtsgericht Hameln hat die Hamelner Pflegeeinrichtung Scharnhorst Residenz Dr. jur. Sebastian Kirsch nach Hameln eingeladen, um Richtern, Pflegekräften, Betreuern und Interessierten im großen Sitzungssaal das Konzept des "Werdenfelser Weges" näher zu bringen. Das Ziel ist die Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege und die Motivation, gemeinsam mit den Berufsgruppen, neue Ansätze zu entwickeln.

Bauchgurte, Bettgitter sowie sedierende Medikamente. Die Art der freiheitsentziehenden Mittel ist vielfältig. Es sei wichtig, die Zweckrichtung der Hilfsmittel zu bedenken. Werde beispielsweise eine Tür mit einem Zahlencode versehen oder mit einer optischen Täuschung verdeckt,  so ist die Maßnahme zu hinterfragen. Dient diese Maßnahme dazu, dass der Bewohner den Raum nicht verlassen kann, dann ist dies als freiheitsentziehende Maßnahme zu werten. An diesem und vielen weiteren praxisnahen Fallbeispielen erklärt Kirsch den Seminarteilnehmern, dass es sich lohnt, gemeinsam über Alternativen nachzudenken. Er zeigt auf, dass Fixierungen jeglicher Art gravierende psychische und physische Folgen haben können. Kirsch weist auch darauf hin, dass das Betreuungsrecht ein Assistenzrecht ist und keine Entmündigung der betreuten Person bedeutet. Der Wille der betroffenen Person muss berücksichtigt werden.
Letztlich geht es um die Würde des Menschen.

Ähnliche Alternativen sucht auch der zweite Referent an diesem Tag. Bernd Meißnest, Chefarzt der Abteilung Gerontopsychiatrie der Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Gütersloh, in seinem Klinikalltag. Anstatt seinen Demenz-Patienten den Ausgang der Station zu versperren oder die sogenannten "Weg - und Hinläufer" mit Psychopharmaka ruhig zu stellen, pflegt er einen offenen Umgang auf seinen Stationen. Die Patienten können sich frei bewegen. "Es gibt kein Medikament  gegen Wegläufer und "Hallo Rufer"", so Meißnest. Psychopharmaka sollten nur bedingt in der stationären Pflege und in den Kliniken  eingesetzt  und mit anderen Behandlungsansätzen gut abgestimmt werden.

Hier erkennt Meißnest bundesweit ein großes Defizit. Der Beratungsansatz über Neben- und Wechselwirkungen der Psychopharmaka, gerade bei älteren Menschen, müsse zukünftig im Vordergrund stehen.


Den Mitschnitt von radio aktiv vom 23. September 2015 können Sie sich hier anhören:Radio aktiv
Interview mit Dr. jur. Sebastian Kirsch

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