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23.01.2009

Netzwerk Hamelner Gesundheitsdienste gegründet

Bessere Verzahnung verschiedener Einrichtungsarten

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, immerhin 274 Seiten stark, ist in der Bevölkerung kaum bekannt - obwohl es weit reichende Folgen für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen hat. Nicht allein Inhalte der Pflegeversicherung und der Erstattungssätze für Pflegeleistungen werden berührt sondern auch viele Aspekte, welche die pflegenden Einrichtungen unmittelbar betreffen. Aus diesem Grund fand bereits am 26. August 2008 im Kreiskrankenhaus Hameln eine Diskussionsrunde mit den heimischen Politikern Gabriele Lösekrug-Möller, MdB, (SPD) und Otto Deppmeyer, MdL, (CDU) statt. Vertreter verschiedenster gemeinnütziger Einrichtungsarten aus Krankenhäusern, Seniorenheimen und ambulanter Pflege besprachen die sich aus diesem Mammutwerkes ergebenden Chancen, aber auch die noch offen gebliebenen Fragen. "Die Hauptvorteile für die Patienten und Bewohner der Einrichtungen liegen in dem einforderbaren Anspruch auf einen geregelten Übergang von einer pflegenden Einrichtung in die nachfolgende pflegerische Versorgung," informierte Ingo Peters, Heimleiter der Scharnhorst Residenz. "Darüber hinaus wird in dem Gesetz unterstrichen, dass nach bundesweiten Qualitätsstandards gearbeitet werden muss – und diese ständig weiter zu entwickeln sind". Allerdings wünschten sich die Einrichtungen ein objektives Prüfverfahren zur Qualität. Die aktuellen Prüfungen des medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) seien zwar umfassend, aber doch sehr von der prüfenden Person geprägt.

Norbert Raabe, Geschäftsführer von den Paritätischen, begrüßte die Initiative der Bundessregierung, die pflegenden Angehörigen stärker zu unterstützen. Sowohl im Bereich Schulungen wie auch dem finanziellen Bereich habe es deutliche Fortschritte gegeben, meinte Raabe. Als ausgezeichnete Kenner der Materie zeigten sich die beiden anwesenden Politiker. Otto Deppmeyer sprach sich ganz deutlich dafür aus, die Patientenversorgung auf einem weiterhin sehr hohen Niveau zu halten, was jedoch angesichts der angespannten Finanzlage aller Beteiligten oft problematisch sei. "Man muss jedoch im Sinne der Betroffenen immer den Einzelfall sehen und bewerten, sowohl auf Kostenträgerseite, wie auch auf Seite der Leistungserbringer". Gabriele Lösekrug-Möller machte deutlich, dass in dem neuen Gesetz extrem viele Interessenlagen miteinander verknüpft werden mussten und darum nicht immer jeder Idealanspruch verwirklicht werden konnte. Aber die Sicht des Patienten sei immer oberste Prämisse gewesen. "Ich wünsche mir von den Einrichtungen, dass die Patienten durchgängig nach gleich hohen Qualitätsstandards versorgt werden". Und genau an dieser Stelle konnte Klaus Helmut Jelinek, Geschäftsführer der Gesundheitseinrichtungen Hameln-Pyrmont, einen Lichtblick aufzeigen. "Bereits seit fast zwei Jahren hätten sich acht gemeinnützige Einrichtungen der Qualitätsarbeit verschrieben und unter anderem drei Pflegepräventionstage mit hochkarätigen Themen zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit für die Bevölkerung organisiert."

Dieser Arbeit wurde nun auch der vertragliche Rahmen gegeben und zwischen dem Kreiskrankenhaus Hameln, Krankenhaus Lindenbrunn, den ambulanten Diensten der Paritätischen, des DRK und der Diakonie sowie den Heimen St. Monika, "Zur Höhe" und Scharnhorst Residenz eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, welche zum Ziel hat, den Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten umfassende und übergreifende Hilfen bereitzustellen, Hilfesuchende zum Beispiel über das neue Gesetz zu beraten, Know How untereinander auszutauschen und vor allem bei der Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in die jeweils benötigte pflegerische Versorgungsform unterstützend tätig zu sein. "Unsere Vision ist es nun, auch die ärztliche Betreuung an ein solches System anzudocken und gemeinsam mit Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten den Komplex ärztlich-pflegerischer Versorgung abzurunden," fasste Klaus Helmut Jelinek abschließend zusammen.

Peter Höxter

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